In Strafverfahren

kann sich die Frage nach anwaltlicher Unterstützung sowohl für den durch eine Straftat Geschädigten als auch für den einer Straftat Beschuldigten stellen. Ich sehe mich sowohl im Fall einer Nebenklage als auch bei der Verteidigung als Vertreterin Ihrer Interessen.

Als anwaltliche Vertreterin setze ich mich dafür ein, dass die Interessen meiner Mandanten im Verfahren berücksichtigt werden und meinen Mandanten ein sachgerechtes und faires Strafverfahren gewährt wird.

Ich sehe zudem die Vorbereitung meiner Mandanten auf das Verfahren als wichtige Aufgabe an um die Belastung durch das Verfahren möglichst zu reduzieren.

Entsprechende Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit stellen sich mit unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowohl bei der Vertretung der Interessen eines Geschädigten (Nebenklage) als auch bei der Vertretung der Interessen eines einer Straftat Beschuldigten (Verteidigung).

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